AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kategorien der Kärnten Card (Kärnten Card für Touristen, Kärnten Card für Einheimische, Wörthersee Kärnten Card und Nationalpark Kärnten Card) gleichermaßen, sofern nicht in einzelnen Bestimmungen abweichenden Regelungen getroffen werden.

1. Leistungen:
Mit dem Kauf der Kärnten Card erwirbt der jeweilige Käufer, je nach Kartenkategorie, Anspruch auf die in der Broschüre dargestellten Leistungen. Hiebei handelt es sich entweder um Inklusivleistungen der Kärnten Card Inklusivpartner, Bonusleistungen der Kärnten Card Bonuspartner oder um Leistungen des Verkehrsverbundes Kärnten.

Die Leistungen des Verkehrsverbundes Kärnten sind von der Kärnten Card für Einheimische ausgenommen.

Inklusivleistungen umfassen die durch den Erwerb der Kärnten Card bereits abgegoltene Inanspruchnahme der jeweils angebotenen Leistung.

Bonusleistungen umfassen lediglich den Anspruch auf eine Ermäßigung von zumindest 10 % auf das, für die jeweils in Anspruch genommene Leistung zu bezahlende Entgelt.

Maßgeblich für den Umfang und die Art der zu beanspruchenden Leistung ist, neben der jeweiligen Kartenkategorie, stets der Inhalt der Kärnten Card Broschüre.

2. Leistungsumfang/Haftung:
Sämtliche Partnerbetriebe sind verpflichtet, Karteninhabern im Aktionszeitraum zu ihren gewöhnlichen Geschäftszeiten und ihren allgemeinen Beförderungs- und Geschäftsbedingungen zeitlich und mengenmäßig ihre als Kärnten Card Leistung gekennzeichneten Leistungen uneingeschränkt, qualitativ und quantitativ in vollem Umfang zur Verfügung zu stellen.

Bonuspartner unterliegen einer Bestpreisgarantie und müssen Karteninhabern jeweils die gleichen oder bessere Konditionen gewähren als allen anderen Individualkunden.

Beschränkungen der Inanspruchnahme von Leistungen der Kärnten Card können sich generell aus den Betriebszeiten einzelner Partnerbetriebe ergeben, welche vor allem aus witterungs- und saisonbedingten Umständen nicht den gesamten Aktionszeitraum der Kärnten Card abdecken. Darüber hinaus können sich Beschränkungen aufgrund individueller Sperrfristen ergeben. Die angegebenen Öffnungszeiten in der Kärnten Card Broschüre sind somit zu beachten.

Die Interessensgemeinschaft Kärnten Card behält sich zudem vor, die Vereinbarungen mit einzelnen Inklusivpartnern, Bonuspartnern und dem Verkehrsverbund Kärnten aus wichtigen Gründen auch während des Aktionszeitraumes jederzeit zu beenden, ohne dem Karteninhaber für die hiedurch entfallende Möglichkeit der Inanspruchnahme angebotener Leistungen Ersatz leisten zu müssen.

Die Interessensgemeinschaft Kärnten Card und ihr Kooperationspartner Anzeigen & Marketing Kleine Zeitung GmbH & Co KG übernehmen für allfällige Schäden, die ein Karteninhaber im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme angebotener Leistungen erleidet, keine wie immer geartete Haftung.

Bei Inanspruchnahme der Leistungen der Kärnten Card wird der Karteninhaber Vertragspartner des jeweiligen Partnerbetriebes, sodass alle daraus resultierenden Ansprüche ausschließlich gegenüber diesem geltend zu machen sind.

Für Leistungen der Wörthersee Kärnten Card sowie der Nationalpark Kärnten Card,   gelten zusätzlich die Bedingungen der Wörthersee Tourismus GmbH und der Großglockner Tourismus GmbH.

3. Mautstraßen/Schifffahrtslinien/Bergbahnen:
Bei Mautstraßen muss jeder PKW- oder Businsasse eine gültige Kärnten Card besitzen. Andernfalls wird eine anteilige Straßenmaut verrechnet.

Das Angebot der Schifffahrtslinien bezieht sich auf die Linienfahrt laut Fahrplan, nicht aber auf Sonderveranstaltungen und Sonderleistungen.

Die Kärnten Card ist eine Freizeitkarte und keine Sportkarte. Das Angebot der Bergbahnen bezieht sich daher nicht auf täglich mehrfachen Wiederholungsverkehr zu sportlichen Zwecken (z.B. Paragleiten, Rodeln, Radfahren, etc.).

4. Ausgabevoraussetzungen:
Die Kärnten Card für Touristen und die Kärnten Card für Einheimische wird von hiezu autorisierten Ausgabestellen ausgefertigt. Bereits ausgegebene Kärnten Cards für Einheimische können in hiezu autorisierten Aufladestellen sowie über autorisierte Internetportale aufgeladen werden.

Die Kärnten Card für Einheimische kann nur von Personen mit Wohnsitz in Kärnten oder Osttirol erworben werden.

Die Nationalpark Kärnten Card wird für die Dauer des Aufenthaltes des Touristen kostenlos von bestimmten Beherbergungsbetrieben ausgegeben und kann nicht käuflich erworben werden.

5. Gültigkeitsvoraussetzungen:
Die Kärnten Card ist nicht übertragbar und gilt nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis. Die mit der Kärnten Card verbundenen Leistungen kann folglich nur die auf der Karte namentlich angeführte Person innerhalb der Gültigkeitsdauer der Kärnten Card (Aktionszeitraum) in Anspruch nehmen.

Der Aktionszeitraum, in dem die mit der Kärnten Card verbundenen Leistungen in Anspruch genommen werden können, wird in der jährlich neu aufgelegten Kärnten Card Broschüre festgelegt. Der Gültigkeitszeitraum jeder einzelnen Kärnten Card richtet sich nach dem jeweils erworbenen Leistungspaket.

Die Kärnten Card und ihre Leistungspakete sind nur im Kalenderjahr ihres Erwerbs gültig. Eine Kostenrückerstattung für in einem Kalenderjahr ungenutzte oder nur teilweise genutzte Karten und Leistungspakete besteht nicht.

6. Verwendung:
Zur Inanspruchnahme der mit der Kärnten Card verbundenen Leistungen weist der Karteninhaber dem jeweiligen Partnerbetrieb oder dem Mitglied des Verkerhsverbundes Kärnten seine Kärnten Card vor, der diese auf ihre Gültigkeit prüft. Der Karteninhaber ist verpflichtet, auf Verlangen einen amtlichen Lichtbildausweis vorzuweisen. Ist er dazu nicht in der Lage, können die Leistungen der Kärnten Card verweigert werden.

7. Missbrauch:
Bei missbräuchlicher Verwendung oder bei bloßem Verdacht auf missbräuchliche Verwendung sind die einzelnen Partnerbetriebe und der Verkehrsverbund Kärnten berechtigt und verpflichtet, die Karte ersatzlos einzubehalten.

Die Weitergabe der Kärnten Card an Dritte ist nicht gestattet und zieht strafrechtliche Folgen nach sich!

8. Preise und Kinderermäßigungen:
Es gelten die jährlich in der Kärnten Card Broschüre festgesetzten Preise der einzelnen Kartenkategorien. Die altersgruppenbezogenen Ermäßigungen richten sich nach Geburtenjahrgängen, die für das jeweilige Kalenderjahr in der Kärnten Card Broschüre angeführt sind.

Kinder, die im Kalenderjahr des Kartenkaufes höchstens das sechste Lebensjahr vollenden, erhalten die Kärnten Card kostenlos.

Kinder, die im Kalenderjahr des Kartenkaufs mindestens das siebente und höchstens das fünfzehnte Lebensjahr vollenden, haben Anspruch auf den ermäßigten Tarif.

Senioren, die im Kalenderjahr des Kartenkaufs mindestens das einundsechzigste Lebensjahr vollenden, haben Anspruch auf den Seniorentarif.

Beim Kauf einer Kärnten Card für mindestens einen Erwachsenen (Eltern- oder Großelternteil) und zwei Kinder, die im Kalenderjahr des Kartenkaufs mindestens das siebente und höchstens das fünfzehnte Lebensjahr vollenden, ist die Kärnten Card für jedes weitere Kind kostenlos. Diese Regelung gilt nicht für die Kärnten Card für Einheimische.

9. Verwendung personenbezogener Daten:
Mit dem Erwerb einer Kärnten Card für Einheimische stimmt der Karteninhaber ausdrücklich zu, dass seine Stammdaten (Name, Geburtsdatum, Post und E-Mail Adresse sowie Telefonnummer) an den Kärnten Card Kooperationspartner Anzeigen & Marketing Kleine Zeitung GmbH & Co KG weitergegeben werden können.

Mit dem Erwerb einer "Kärnten Card - Kleine Zeitung Vorteilsclubkarte" (Karte mit den kombinierten Funktionen der "Kärnten Card für Einheimische" und jenen der Mitgliedskarte des Kleine Zeitung Vorteilsclubs – sogenannte "Kombikarte") stimmt der Karteninhaber außerdem ausdrücklich der Weitergabe der im Wege der elektronischen Datenverarbeitung erfassten Nutzungsdaten seiner Kombikarte an den Kooperationspartner Anzeigen & Marketing Kleine Zeitung GmbH & Co KG zu.

Der Karteninhaber erklärt sich weiters damit einverstanden, per Telefon, Fax, E-Mail und SMS Informationen auch zu Werbezwecken, der Direktwerbung oder in Form von Massensendungen vom Kooperationspartner zu erhalten. Der Karteninhaber hat das Recht, seine Zustimmung zur Datenverwendung jederzeit schriftlich zu widerrufen.

10. Diebstahl/Verlust:
Bei Diebstahl oder Verlust der Kärnten Card kann der Karteninhaber diesen Vorfall bei jeder Ausgabestelle melden. Die Interessensgemeinschaft Kärnten Card und ihr Kooperationspartner Anzeigen & Marketing Kleine Zeitung GmbH & Co KG übernehmen keine Haftung bei Diebstahl oder Verlust.